Mon­teur­zimmer / Mon­teur­un­ter­kunft bzw. Ferienwohnung in Leip­zig & Schkeu­ditz | StayHere24.com

Seit April 2023 erhebt die Stadt Leip­zig eine Beherbergungssteuer.

Alle Per­so­nen, die in Leip­zig ent­gelt­lich in Hotels, Hos­tels, Pen­sio­nen, Jugend­her­ber­gen, Feri­en­häu­sern, Feri­en­woh­nun­gen und Gäs­te­zim­mern über­nach­ten, sind grund­sätz­lich beherbergungssteuerpflichtig .

Die Beher­ber­gungs­steu­er beträgt fünf Pro­zent auf ent­gelt­li­che Übernachtungsleistungen.

Bemes­sungs­grund­la­ge sind die jeweils für die ein­zel­nen Über­nach­tun­gen der Beher­ber­gung des Gas­tes geschul­de­ten Ent­gel­te ein­schließ­lich der gesetz­lich geschul­de­ten Umsatzsteuer.

Ein­ge­zo­gen wird die Beher­ber­gungs­steu­er direkt von den Beher­ber­gungs­ein­rich­tun­gen, die sie dann an die Stadt Leip­zig abführen.

Bei Fra­gen kön­nen Sie sich auf der Home­page der Stadt Leip­zig unter https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienstleistung/beherbergungssteuer informieren

oder gern mich dar­auf ansprechen.

Ihre Kat­rin Kaiser