Seit April 2023 erhebt die Stadt Leipzig eine Beherbergungssteuer.
Alle Personen, die in Leipzig entgeltlich in Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Gästezimmern übernachten, sind grundsätzlich beherbergungssteuerpflichtig .
Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent auf entgeltliche Übernachtungsleistungen.
Bemessungsgrundlage sind die jeweils für die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung des Gastes geschuldeten Entgelte einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Eingezogen wird die Beherbergungssteuer direkt von den Beherbergungseinrichtungen, die sie dann an die Stadt Leipzig abführen.
Bei Fragen können Sie sich auf der Homepage der Stadt Leipzig unter https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienstleistung/beherbergungssteuer informieren
oder gern mich darauf ansprechen.
Ihre Katrin Kaiser